Sie haben Fragen. Wir die Antworten.

Hinweis: Diese Liste gibt einen Überblick über die in den letzten Jahren häufig gestellten Fragen zu den D-Lehrgängen im Kreismusikverband Westerwald. Die Aufzählung ist nicht abschließend, weitere Fragen werden bei Bedarf durch die Lehrgangsleitung entschieden und bei Relevanz in der Liste ergänzt. Der Kreismusikverband Westerwald und die Lehrgangsleitung behalten sich ausdrücklich vor, in Einzelfällen von den hier genannten Entscheidungen aus sachlichen Gründen abzuweichen!

Grundsätzlich nein, da die D-Lehrgänge ausschließlich den Mitgliedern der Mitgliedsvereine des Kreismusikverbandes Westerwald vorbehalten sind. Ausnahmen sind möglich, falls sich ein Verein für die Mitgliedschaft im Kreismusikverband Westerwald interessiert. In diesem Fall kann eine einmalige Teilnahme deren Mitglieder als sog. „Schnupperkurs“ ermöglicht werden.

Auch hier grundsätzlich nein, da die D-Lehrgänge ausschließlich den Mitgliedern der Mitgliedsvereine des Kreismusikverbandes Westerwald vorbehalten sind. Auch wenn der andere Kreis- oder Landesverband keine D-Lehrgänge durchführt, ist eine Teilnahme an den Lehrgängen im Kreismusikverband Westerwald grundsätzlich nicht möglich. In diesem Fall ist der andere Verband darum zu ersuchen, einen entsprechenden Lehrgang anzubieten.
Ausnahmen sind in Härtefällen (z. B. unzumutbar langer Weg zu einem D-Lehrgang im anderen Verband etc.) möglich.

Ja, wenn man jetzt einem Mitgliedsverein im Kreismusikverband Westerwald angehört. Es ist lediglich der Nachweis der abgelegten D1- bzw. D2-Prüfung durch Vorlage des Ausweisheftes oder der Urkunde zu erbringen. Falls dieser nicht erbracht werden kann, ist wie bei einem Direkt-Einstieg in den D2- bzw. D3-Lehrgang zu verfahren, d. h. für den D2-Lehrgang ist die theoretische D1-Prüfung bzw. für den D3-Lehrgang die theoretische D2-Prüfung als Zulassungsprüfung abzulegen (siehe nächster Punkt).

Grundsätzlich ist es möglich, dass man direkt in den D2- oder D3-Lehrgang einsteigt, vorausgesetzt, die nötigen Vorkenntnisse sind vorhanden. Um dies zu gewährleisten, ist bei einem Direkt-Einstieg in den D2-Lehrgang zu Beginn des Lehrgangs die theoretische D1-Prüfung bzw. bei einem Direkt-Einstieg in den D3-Lehrgang die theoretische D2-Prüfung als Zulassungsprüfung abzulegen. Eine nachträgliche Anerkennung dieser Zulassungsprüfung als vollwertiger D1- oder D2-Lehrgang ist nicht möglich.
Die Bescheinigung einer Musik- oder allgemeinbildenden Schule, eines (Musik-)Lehrers oder Instrumental-Ausbilders, dass ein Interessent für einen D2- oder D3-Lehrgang die nötigen Vorkenntnisse besitzt, ist nicht ausreichend.

Eine kostenfreie Abmeldung ist nur bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn in schriftlicher Form möglich. Danach müssen die gesamten Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt werden, weil zu diesem Zeitpunkt organisatorisch bereits die meisten kostenverursachenden Aufwendungen getätigt wurden (Anschaffung von Unterrichtsmaterial, Noten, Beschaffung Dozenten, Bestellung Mittagessen etc.).

Für Teilnehmer am D1-Lehrgang wird zu Beginn des Lehrgangs ein neues Ausweisheft erstellt. Teilnehmer am D2- und D3-Lehrgang haben ihr Ausweisheft vom letzten Lehrgang zu Beginn des Lehrgangs bei ihrem Dozenten oder der Lehrgangsleitung abzugeben.
Teilnehmer ohne gültiges Ausweisheft werden nicht zur Prüfung zugelassen.

Ja, wenn der Besuch des D1- oder D2-Lehrgangs nicht vor 1993 erfolgte. Ab 1993 sind alle Teilnehmer von D-Lehrgängen im Kreismusikverband Westerwald in einer Datenbank gespeichert, damit kann der Nachweis der abgelegten Prüfung erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der abgelegten Prüfung auch für Jahre vor 1993 ggfs. durch Vorlage der Urkunde erbracht werden. Verloren gegangene oder zu Beginn des neuen Lehrgangs nicht mehr auffindbare Ausweishefte sind von den entsprechenden Lehrgangsteilnehmern der Lehrgangsleitung zu Beginn des Lehrgangs unter Angabe ihrer gesamten Daten (Name, Geburtsdatum, Instrument, Anschrift, Musikverein) schriftlich formlos zu melden. Zweitausfertigungen von Ausweisheften werden ggfs. mit einem Unkostenbeitrag von je 5,00 € gesondert in Rechnung gestellt. Teilnehmer ohne gültiges Ausweisheft werden nicht zur Prüfung zugelassen.

Ja, allerdings werden Zweitausfertigungen von Urkunden aufgrund fehlerhafter Angaben in der Meldung, die der Kreismusikverband Westerwald nicht zu verantworten hat, oder Nachdrucke von Urkunden mit einem Unkostenbeitrag von je 5,00 € gesondert in Rechnung gestellt.

Ja, gegen Vorlage des Ausweises oder der Urkunde über den bisher besuchten D-Lehrgang können beim Fachleiter für Blasorchester des Kreismusikverbandes Westerwald Anstecknadeln für den jeweiligen Lehrgang zum Preis von je 3,50 € erworben werden.

Grundsätzlich ja. Bei artverwandten Instrumenten ist dies in der Regel ohnehin kein Problem, z. B. Trompete im D1-Lehrgang, Tenorhorn im D2-Lehrgang, Tuba im D3-Lehrgang oder Flöte/Klarinette im D1-Lehrgang, Saxophon im D2-Lehrgang etc. Allerdings sollte der Wechsel auf ein anderes Instrument mindestens 1 Jahr vor der Prüfung zurück liegen, in der D3-Prüfung möglichst noch weiter zurück, zumal die D3-Praxis-Prüfung durch einen Prüfer des Landesmusikverband abgenommen wird und hier landesweit einheitliche und strenge Prüfungskriterien insbesondere im Bereich Intonation gelten.

Grundsätzlich besteht keine Anwesenheitspflicht bei den Lehrgängen, da es sich um eine freiwillige Weiterbildungsmaßnahme handelt. Trotzdem raten wir dringend davon ab, ohne Besuch der Lehrgangsveranstaltungen die Prüfung abzulegen, da die dort vermittelten Inhalte wesentliche Teile der Prüfung sind, die nicht ohne weiteres selbst erarbeitet werden können. Ferner werden grundsätzlich nur die Teilnehmer, die bei den Lehrgangsveranstaltungen anwesend waren, zur praktischen Prüfung eingeteilt. Den Ausschluss von der Teilnahme an der Prüfung behält sich die Lehrgangsleitung bei Nichtbesuch der Lehrgangsveranstaltungen grundsätzlich vor.

Zur praktischen Prüfung wird eingeteilt, wer die Lehrgangsveranstaltungen besucht hat. In der Regel werden die genauen Zeiten, zu denen die einzelnen Teilnehmer am Tage der praktischen Prüfung praktisch geprüft werden, rechtzeitig während des Lehrgangs durch Aushang bekannt gegeben. Die Lehrgangsteilnehmer sind verpflichtet, diese Aushänge zu beachten und sich dabei entsprechend über den Prüfungsablauf zu informieren. Es wird empfohlen, dass der Prüfling rechtzeitig (mindestens 30 Minuten vor Beginn der praktischen Prüfung) anwesend ist, um sich ohne Stress und Hektik einzuspielen sowie um bei geringen Zeitverschiebungen einen reibungslosen Prüfungsablauf zu gewährleisten. Es stehen in der Regel mehrere Einspielräume zur Verfügung.
In der prakt. Prüfung sind mindestens zwei Vortragsstücke, mindestens ein Vom-Blattspiel-Stück sowie mindestens eine Tonleiter nach Maßgabe der Stoff- und Prüfungsinhalte des jeweiligen Lehrgangs (D1, D2, D3, siehe Stoff- und Prüfungsinhalte) vom Prüfling vorzutragen. Über die darüber hinausgehende Anzahl an vorzutragender Musik, über den genauen Ablauf der Prüfung des einzelnen sowie über die Bewertung der Prüfung entscheidet die zuständige Prüfungskommission. Das Urteil der Prüfungskommission ist grundsätzlich unanfechtbar.

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