

Reinheitsgebot
von 1516
Ein Pils, so echt und ehrlich wie die Westerwälder und so rein und klar wie der Westerwald. Gebraut nach dem Deutschen Reinheitsgebot von 1516 und mit der Erfahrung jahrhundertealter Brautradition.
So ist Fohr heute als klassisch-edles Pils unter Kennern hoch
geschätzt und bei Festen beliebt und in aller Munde.


Das Fohr-Pils
aus der Braustätte 56235 Ransbach-Baumbach
Die Brauerei Fohr ist eine mittelständische, unabhängige Privatbrauerei aus Ransbach-Baumbach, welche Eigentümer geführt ist. Die Wasserversorgung läuft über eine eigene Quelle mit sehr weichem Felsquellwasser (GdH 4). Die lange Gärung sorgt für ein würzig hell-golfarbenes Bier mit vorherrschendem Hopfengeschmack und feinsahnigem Schaum, welches in der Region Westerwald, Großraum Koblenz am Rhein und Großraum Neuwied verbreitet ist.